Patientenverfügungen

auch Patiententestamente genannt, waren eine Reaktion auf die zunehmenden Möglichkeiten der Intensivmedizin.

Die ersten Patientenverfügungen wurden Ende der 1960er in den USA entwickelt.
Grund war die Kritik, dass die Intensivmedizin lediglich die Lebenserhaltung zum Ziel hätte, ohne Berücksichtigung der Vorstellungen der betroffenen Patienten. Erklärtes Ziel dieser Dokumente ist der weitest mögliche Erhalt der Patientenautonomie am Ende des Lebens und das Ermöglichen eines Sterbens in Würde. In einer Patientenverfügung legt man für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt bzw. unterlassen werden sollen. Der rechtliche Hintergrund hierfür ist, dass alle medizinischen Maßnahmen, die über eine Notfallversorgung hinausgehen, zustimmungspflichtig sind. Patientenverfügungen können genauso dazu genutzt werden festzulegen, welche – medizinisch angezeigten – therapeutischen Maßnahmen auf jeden Fall durchgeführt werden sollen. Zahlreiche Institutionen und Organisationen bieten inzwischen Formulare an, die unterschiedlich weit reichende Regelungen beinhalten. Mittlerweile gibt es schon Formulare im Schreibwarenhandel, oft direkt neben den Untermietverträgen. Oftmals werden diese Formulare ausgefüllt, ohne dass eine medizinische Aufklärung über die darin verfügten bzw. abgelehnten Maßnahmen bzw. ihre Alternativen stattgefunden hat.

Swantje Köbsell

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