Während des Nationalsozialismus wurden in Deutschland mehr als 200.000 Kranke und Behinderte ermordet. In beiden deutschen Staaten verlief die juristische Ahndung schleppend und die historische Erforschung langsam. Sie wurde in DDR und BRD von nur einigen wenigen ProtagonistInnen vorangetrieben. Viele der Täter blieben in beiden Staaten straffrei.